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und Hundeernährungsberatung.
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Datenschutzinformation

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag der
Tierheilpraxis, Ernährungsberatung und Tierphysiotherapie Vet-
Werk


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraxis,
Ernährungsberatung und Tierphysiotherapie (Vet-Werk) und dem
Patientenbesitzer/der Patientenbesitzerin (Kunde) als Behandlungsvertrag gemäß
§611 BGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Behandlungsvertrag
(1) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle
Angebot von Vet-Werk annimmt und sich an Vet-Werk zum Zwecke der Beratung,
Diagnostik und Therapie wendet.
Vet-Werk ist berechtigt ohne Angabe von Gründen einen Behandlungsvertrag
abzulehnen, z.B. wenn Vet-Werk aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf, in
Gewissenskonflikte gerät oder wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht
erwartet werden kann.
Es bleibt der Honoraranspruch von Vet-Werk für die bis zur Abweisung entstandenen
Leistungen einschließlich erfolgter Beratungen erhalten.
(2) Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der
Heilkunde und Hundephysiotherapie zur Beratung, Diagnostik und Therapie beim
Tier, erbringt Vet-Werk seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchungen und
Behandlungen erfolgen gemäß §§611 BGB, sowie auf Grundlage vorliegender AGB.
(3) Die von Vet-Werk angebotenen Dienstleistungen werden entweder mobil, d.h.
beim Kunden zuhause oder einem vereinbarten Treffpunkt, in telefonischer Beratung
oder E-Mail-Kontakt angeboten. Die Wahl der jeweiligen Ausführungsart ist
individuell zu vereinbaren. In keinem Fall wird jedoch eine Ferndiagnose via rein
telefonischem oder schriftlichem Kontakt gestellt.
3. Haftung
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation, sind (soweit
nach BGB zulässig) ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Schäden am Tier, die
durch Behandlungsempfehlungen oder Therapien entstanden sind, sind
ausgeschlossen.
Von Vet-Werk werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die
schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Deshalb wird ein subjektiver Erfolg nicht
garantiert und es wird kein Heilversprechen gegeben.
4. Termine und Terminabsagen
(1) Untersuchungs-, Behandlungs- und Beratungstermine gelten als vertraglich
vereinbart, wenn diese per E-Mail, mündlich oder fernmündlich, sowie per Social
media Kanälen wie Whats app, Facebook, Instragram etc. von Vet-werk bestätigt
wurden oder ein vom Kunde unterschriebener Auftrag vorliegt.

Somit kommt es zum Behandlungsvertrag mit gleichzeitiger Zustimmung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Im Falle von kurzfristigen Absagen innerhalb von einem Werktag (24 Stunden)
vor dem vereinbarten Termin, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% der
vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.
Im Falle von kurzfristigen Absagen innerhalb von einem Werktag (24 Stunden) vor
dem vereinbarten Termin, wird im Falle eines Termins im Rahmen einer
Paketbuchung aus der Rubrik „Ernährungsberatung“, eine Ausfallgebühr in Höhe von
25,00 Euro in Rechnung gestellt.
(3) Tritt der Kunde bei Ankunft vom Behandlungsvertrag zurück, erscheint nicht zum
vereinbarten Termin oder ist zum vereinbarten telefonischen Beratungsgespräch
nicht erreichbar, werden dem Kunden die Ausfallgebühren in Höhe von 100% der
vereinbarten Leistung zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 € in
Rechnung gestellt.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit, sowie den
bisherigen Therapieverlauf betreffend umfassend und wahrheitsgetreu zu
beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen eigenständig
anzugeben.
Vet-Werk kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten, ist jedoch
berechtigt die Behandlung abzubrechen sofern Beratungsinhalte negiert werden.
Auch lückenhafte und/oder unzutreffende Auskünfte entsprechend der Anamnese
und Diagnose, sowie Vereitelung der Therapiemaßnahmen berechtigen Vet-Werk
zum Abbruch der Behandlung.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Vet-Werk hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar.
Das jeweilige Honorar ist auf der Homepage „www.vet-werk.de“ einzusehen und hat
Bestand, sofern keine individuellen Absprachen mit dem Kunden getroffen werden.
Möglicherweise fallen Kosten Dritter, Fahrtkosten oder eine Notfallpauschale an, die
mit dem Kunden bei Bedarf besprochen werden.
Folgebehandlungen im gleichen Krankheitsfall, sowie Buchung mehrerer Termine
werden vergünstigt angeboten.
Die Anwendung anderer Gebührenverordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist
somit ausgeschlossen.
(2) Werden Leistungen Dritter vermittelt, die Vet-Werk nicht fachlich überwacht, wie
z.B. Laborleistungen, ist Vet-Werk berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung
gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittungen
und Rechnungen werden diese Beträge gesondert ausgewiesen. Vet-Werk ist
berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitender
Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der
Vermittlung von Leistungen Dritter ist Vet-Werk von Beschränkungen des &181 BGB
befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (hier Beispiel
Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen.

(3) Bei der ersten Konsultation erfolgt die Bezahlung in Bar gegen Quittung (als
vorläufiger Zahlungsnachweis). Eine detaillierte und aufgeschlüsselte Rechnung wird
dem Kunden nach Erhalt sämtlicher Befunde und Abschluss der vereinbarten
Leistung innerhalb einer Woche übersandt. Auf Wunsch des Kunden kann dies auf
dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Bei einem Versand per E-Mail gilt die
Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg.
Gebuchte Pakete die mehrere Termine beinhalten, wie z.B. 5er- und 10er-Karten aus
der Rubrik „Hundephysiotherapie“ oder Pakete aus der Rubrik „Ernährungsberatung“
können vor dem 1. Termin per Rechnung überwiesen werden oder sind beim ersten
Termin in bar zu entrichten.
Stammkunden steht die Bezahlung per Rechnung nach Absprache ebenfalls zur
Verfügung.
Sämtliche Rechnungen sind umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als
Zahlungsziel werden fünf Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. Der Kunde
kommt bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist umgehend in Zahlungsverzug. In dem
Falle wird Vet-Werk eine einzige Mahnung versenden. Die beaufschlagte
Mahngebühr beträgt 15,00 €. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen
Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in
Anspruch genommen.

7. Gesetzliche Vorschriften
(1) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist es Vet-Werk nicht gestattet,
apothekenpflichtige Arzneimittel abzugeben. Die Direktverabreichung an Tiere durch
Vet-Werk bleibt davon unberührt, da dies eine Verwendung und keine Abgabe
darstellt. Daraus ergibt sich, dass die Honorare von Vet-Werk grundsätzlich
verwendete Arzneimittel enthalten kann.
Das Anwenden der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch Vet-Werk ist
ausgeschlossen.
(2) Direktgeschäfte des Kunden mit Apotheken aufgrund verordneter oder
empfohlener Arzneimittel werden durch diese AGB nicht erfasst. Dies gilt ebenso für
Empfehlungen zu Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Behelfsgegenständen
die in anderen Einrichtungen erworben werden. Dies hat keinen Einfluss auf das
Honorar von Vet-Werk.
Es kann eine Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, sowie
Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln durch Vet-Werk oder mit Vet-
Werk wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet sein. Diese Produkte
können von Vet-Werk mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision
vermittelt werden. Die freie Wahl der Verkaufsstelle für den Kunden bleibt hiervon
unberührt.
(3) Ein Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden.
Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Kunden unter der Maßgabe, das Tier
ganzheitlich zu behandeln.

8. Auskunftspflicht von Vet-Werk
Vet-Werk führt Aufzeichnungen zu den Leistungen. Eine Herausgabe dieser
Aufzeichnungen steht dem Kunden nicht zu. Sofern der Kunde eine Aufzeichnung
verlangt, wird diese honorarpflichtig aus der Aufzeichnung von Vet-Werk erstellt.
Originale werden von Vet-Werk kopiert und mit einem entsprechenden Vermerk der
Aufzeichnung beigefügt, sodass Originaldokumente stets an den Kunden
zurückgegeben werden.
9. Datenschutz
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum
Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine
besondere Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Kontaktdaten, Inhalt der Beratungsgespräche sowie die Behandlungen unterliegen
der Schweigepflicht und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher
Genehmigung des Kunden weitergegeben werden.
(2) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist Vet-Werk zur Weitergabe der Kundendaten
verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des
Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere
Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise
rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen
hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung

Gerichtsstand: Amtsgericht Altenkirchen