Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag
der
Tierheilpraxis, Ernährungsberatung und Tierphysiotherapie
Vet-
Werk
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
Tierheilpraxis,
Ernährungsberatung und Tierphysiotherapie (Vet-Werk) und
dem
Patientenbesitzer/der Patientenbesitzerin (Kunde) als
Behandlungsvertrag gemäß
§611 BGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
2. Behandlungsvertrag
(1) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das
generelle
Angebot von Vet-Werk annimmt und sich an Vet-Werk zum Zwecke
der Beratung,
Diagnostik und Therapie wendet.
Vet-Werk ist berechtigt ohne Angabe von Gründen einen
Behandlungsvertrag
abzulehnen, z.B. wenn Vet-Werk aus gesetzlichen Gründen nicht
behandeln darf, in
Gewissenskonflikte gerät oder wenn ein erforderliches
Vertrauensverhältnis nicht
erwartet werden kann.
Es bleibt der Honoraranspruch von Vet-Werk für die bis zur
Abweisung entstandenen
Leistungen einschließlich erfolgter Beratungen erhalten.
(2) Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der
Ausübung der
Heilkunde und Hundephysiotherapie zur Beratung, Diagnostik und
Therapie beim
Tier, erbringt Vet-Werk seine Dienste gegenüber dem Kunden.
Untersuchungen und
Behandlungen erfolgen gemäß §§611 BGB, sowie auf Grundlage
vorliegender AGB.
(3) Die von Vet-Werk angebotenen Dienstleistungen werden
entweder mobil, d.h.
beim Kunden zuhause oder einem vereinbarten Treffpunkt, in
telefonischer Beratung
oder E-Mail-Kontakt angeboten. Die Wahl der jeweiligen
Ausführungsart ist
individuell zu vereinbaren. In keinem Fall wird jedoch eine
Ferndiagnose via rein
telefonischem oder schriftlichem Kontakt gestellt.
3. Haftung
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher
Fehlinformation, sind (soweit
nach BGB zulässig) ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Schäden
am Tier, die
durch Behandlungsempfehlungen oder Therapien entstanden sind,
sind
ausgeschlossen.
Von Vet-Werk werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet,
die
schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Deshalb wird ein
subjektiver Erfolg nicht
garantiert und es wird kein Heilversprechen gegeben.
4. Termine und Terminabsagen
(1) Untersuchungs-, Behandlungs- und Beratungstermine gelten
als vertraglich
vereinbart, wenn diese per E-Mail, mündlich oder fernmündlich,
sowie per Social
media Kanälen wie Whats app, Facebook, Instragram etc. von
Vet-werk bestätigt
wurden oder ein vom Kunde unterschriebener Auftrag vorliegt.
Somit kommt es zum Behandlungsvertrag mit gleichzeitiger
Zustimmung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Im Falle von kurzfristigen Absagen innerhalb von einem
Werktag (24 Stunden)
vor dem vereinbarten Termin, wird eine Ausfallgebühr in Höhe
von 100% der
vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.
Im Falle von kurzfristigen Absagen innerhalb von einem Werktag
(24 Stunden) vor
dem vereinbarten Termin, wird im Falle eines Termins im Rahmen
einer
Paketbuchung aus der Rubrik „Ernährungsberatung“, eine
Ausfallgebühr in Höhe von
25,00 Euro in Rechnung gestellt.
(3) Tritt der Kunde bei Ankunft vom Behandlungsvertrag zurück,
erscheint nicht zum
vereinbarten Termin oder ist zum vereinbarten telefonischen
Beratungsgespräch
nicht erreichbar, werden dem Kunden die Ausfallgebühren in Höhe
von 100% der
vereinbarten Leistung zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in
Höhe von 25,00 € in
Rechnung gestellt.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen
Gesundheit, sowie den
bisherigen Therapieverlauf betreffend umfassend und
wahrheitsgetreu zu
beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen
eigenständig
anzugeben.
Vet-Werk kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung
verpflichten, ist jedoch
berechtigt die Behandlung abzubrechen sofern Beratungsinhalte
negiert werden.
Auch lückenhafte und/oder unzutreffende Auskünfte entsprechend
der Anamnese
und Diagnose, sowie Vereitelung der Therapiemaßnahmen
berechtigen Vet-Werk
zum Abbruch der Behandlung.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Vet-Werk hat für seine Dienste Anspruch auf ein
Honorar.
Das jeweilige Honorar ist auf der Homepage „www.vet-werk.de“
einzusehen und hat
Bestand, sofern keine individuellen Absprachen mit dem Kunden
getroffen werden.
Möglicherweise fallen Kosten Dritter, Fahrtkosten oder eine
Notfallpauschale an, die
mit dem Kunden bei Bedarf besprochen werden.
Folgebehandlungen im gleichen Krankheitsfall, sowie Buchung
mehrerer Termine
werden vergünstigt angeboten.
Die Anwendung anderer Gebührenverordnungen oder
Gebührenverzeichnisse ist
somit ausgeschlossen.
(2) Werden Leistungen Dritter vermittelt, die Vet-Werk nicht
fachlich überwacht, wie
z.B. Laborleistungen, ist Vet-Werk berechtigt, die von dem
Dritten in Rechnung
gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu
machen. In Quittungen
und Rechnungen werden diese Beträge gesondert ausgewiesen.
Vet-Werk ist
berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die
Vermittlung begleitender
Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In
den Fällen der
Vermittlung von Leistungen Dritter ist Vet-Werk von
Beschränkungen des &181 BGB
befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem
Dritten (hier Beispiel
Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen.
(3) Bei der ersten Konsultation erfolgt die Bezahlung in Bar
gegen Quittung (als
vorläufiger Zahlungsnachweis). Eine detaillierte und
aufgeschlüsselte Rechnung wird
dem Kunden nach Erhalt sämtlicher Befunde und Abschluss der
vereinbarten
Leistung innerhalb einer Woche übersandt. Auf Wunsch des Kunden
kann dies auf
dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Bei einem Versand per
E-Mail gilt die
Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als
Ablieferungsbeleg.
Gebuchte Pakete die mehrere Termine beinhalten, wie z.B. 5er-
und 10er-Karten aus
der Rubrik „Hundephysiotherapie“ oder Pakete aus der Rubrik
„Ernährungsberatung“
können vor dem 1. Termin per Rechnung überwiesen werden oder
sind beim ersten
Termin in bar zu entrichten.
Stammkunden steht die Bezahlung per Rechnung nach Absprache
ebenfalls zur
Verfügung.
Sämtliche Rechnungen sind umgehend nach Erhalt zur Zahlung
fällig. Als
Zahlungsziel werden fünf Werktage nach Erhalt der Rechnung
gesetzt. Der Kunde
kommt bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist umgehend in
Zahlungsverzug. In dem
Falle wird Vet-Werk eine einzige Mahnung versenden. Die
beaufschlagte
Mahngebühr beträgt 15,00 €. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb
der gesetzlichen
Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche
Mahnverfahren in
Anspruch genommen.
7. Gesetzliche Vorschriften
(1) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist es Vet-Werk nicht
gestattet,
apothekenpflichtige Arzneimittel abzugeben. Die
Direktverabreichung an Tiere durch
Vet-Werk bleibt davon unberührt, da dies eine Verwendung und
keine Abgabe
darstellt. Daraus ergibt sich, dass die Honorare von Vet-Werk
grundsätzlich
verwendete Arzneimittel enthalten kann.
Das Anwenden der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch
Vet-Werk ist
ausgeschlossen.
(2) Direktgeschäfte des Kunden mit Apotheken aufgrund
verordneter oder
empfohlener Arzneimittel werden durch diese AGB nicht erfasst.
Dies gilt ebenso für
Empfehlungen zu Nahrungsergänzungsmitteln und anderen
Behelfsgegenständen
die in anderen Einrichtungen erworben werden. Dies hat keinen
Einfluss auf das
Honorar von Vet-Werk.
Es kann eine Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln,
sowie
Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln durch
Vet-Werk oder mit Vet-
Werk wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet sein.
Diese Produkte
können von Vet-Werk mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder
gegen Provision
vermittelt werden. Die freie Wahl der Verkaufsstelle für den
Kunden bleibt hiervon
unberührt.
(3) Ein Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben
werden.
Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Kunden unter der
Maßgabe, das Tier
ganzheitlich zu behandeln.
8. Auskunftspflicht von Vet-Werk
Vet-Werk führt Aufzeichnungen zu den Leistungen. Eine
Herausgabe dieser
Aufzeichnungen steht dem Kunden nicht zu. Sofern der Kunde eine
Aufzeichnung
verlangt, wird diese honorarpflichtig aus der Aufzeichnung von
Vet-Werk erstellt.
Originale werden von Vet-Werk kopiert und mit einem
entsprechenden Vermerk der
Aufzeichnung beigefügt, sodass Originaldokumente stets an den
Kunden
zurückgegeben werden.
9. Datenschutz
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine
persönlichen Daten zum
Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und
verzichtet auf eine
besondere Benachrichtigung nach dem
Bundesdatenschutzgesetz.
Kontaktdaten, Inhalt der Beratungsgespräche sowie die
Behandlungen unterliegen
der Schweigepflicht und dürfen an Dritte ausschließlich nach
schriftlicher
Genehmigung des Kunden weitergegeben werden.
(2) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist Vet-Werk zur
Weitergabe der Kundendaten
verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei
bestimmten Diagnosen des
Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder
eine oder mehrere
Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur
teilweise
rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller
anderen Bedingungen
hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung
Gerichtsstand: Amtsgericht Altenkirchen