Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag der Tierheilpraxis, Ernährungsberatung und Tierphysiotherapie Vet-Werk
1. Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die AGB regeln alle
Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraxis,
Ernährungsberatung und
Tierphysiotherapie (Vet-Werk) und dem
Patientenbesitzer/der
Patientenbesitzerin (Kunde) als Behandlungsvertrag
gemäß
§611 BGB. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.
Behandlungsvertrag
(1) Der Behandlungsvertrag kommt
zustande, wenn der Kunde das generelle
Angebot von Vet-Werk annimmt und
sich an Vet-Werk zum Zwecke der Beratung,
Diagnostik und Therapie
wendet.
Vet-Werk ist berechtigt ohne
Angabe von Gründen einen Behandlungsvertrag
abzulehnen, z.B. wenn Vet-Werk
aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf, in
Gewissenskonflikte gerät oder
wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht
erwartet werden
kann.
Es bleibt der Honoraranspruch von
Vet-Werk für die bis zur Abweisung entstandenen
Leistungen einschließlich
erfolgter Beratungen erhalten.
(2) Durch das Anwenden der
Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der
Heilkunde und Hundephysiotherapie
zur Beratung, Diagnostik und Therapie beim
Tier, erbringt Vet-Werk seine
Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchungen und
Behandlungen erfolgen gemäß §§611
BGB, sowie auf Grundlage vorliegender AGB.
(3) Die von Vet-Werk angebotenen
Dienstleistungen werden entweder mobil, d.h.
beim Kunden zuhause oder einem
vereinbarten Treffpunkt, in telefonischer Beratung
oder E-Mail-Kontakt angeboten.
Die Wahl der jeweiligen Ausführungsart ist
individuell zu vereinbaren. In
keinem Fall wird jedoch eine Ferndiagnose via rein
telefonischem oder schriftlichem
Kontakt gestellt.
3. Haftung
Ansprüche aus versehentlicher
oder unwissentlicher Fehlinformation, sind (soweit
nach BGB zulässig)
ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Schäden am Tier,
die
durch Behandlungsempfehlungen
oder Therapien entstanden sind, sind
ausgeschlossen.
Von Vet-Werk werden überwiegend
Heilungsmethoden angewendet, die
schulmedizinisch nicht anerkannt
sind. Deshalb wird ein subjektiver Erfolg nicht
garantiert und es wird kein
Heilversprechen gegeben.
4. Termine und
Terminabsagen
(1) Untersuchungs-, Behandlungs-
und Beratungstermine gelten als vertraglich
vereinbart, wenn diese per
E-Mail, mündlich oder fernmündlich, sowie per
Social
media Kanälen wie Whats app,
Facebook, Instragram etc. von Vet-werk bestätigt
wurden oder ein vom Kunde
unterschriebener Auftrag vorliegt.
Somit kommt es zum
Behandlungsvertrag mit gleichzeitiger Zustimmung
der
allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Im Falle von kurzfristigen
Absagen innerhalb von einem Werktag (24 Stunden)
vor dem vereinbarten Termin, wird
eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% der
vereinbarten Leistung in Rechnung
gestellt.
Im Falle von kurzfristigen
Absagen innerhalb von einem Werktag (24 Stunden)
vor
dem vereinbarten Termin, wird im
Falle eines Termins im Rahmen einer
Paketbuchung aus der Rubrik
„Ernährungsberatung“, eine Ausfallgebühr in Höhe
von
25,00 Euro in Rechnung
gestellt.
(3) Tritt der Kunde bei Ankunft
vom Behandlungsvertrag zurück, erscheint nicht zum
vereinbarten Termin oder ist zum
vereinbarten telefonischen Beratungsgespräch
nicht erreichbar, werden dem
Kunden die Ausfallgebühren in Höhe von 100% der
vereinbarten Leistung zuzüglich
einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 € in
Rechnung gestellt.
5. Mitwirkung des
Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle
Fragen zum Tier und dessen Gesundheit, sowie den
bisherigen Therapieverlauf
betreffend umfassend und wahrheitsgetreu zu
beantworten bzw. für die
Behandlung wichtige Informationen eigenständig
anzugeben.
Vet-Werk kann den Kunden nicht zu
einer aktiven Mitwirkung verpflichten, ist jedoch
berechtigt die Behandlung
abzubrechen sofern Beratungsinhalte negiert
werden.
Auch lückenhafte und/oder
unzutreffende Auskünfte entsprechend der Anamnese
und Diagnose, sowie Vereitelung
der Therapiemaßnahmen berechtigen Vet-Werk
zum Abbruch der
Behandlung.
6.
Zahlungsbedingungen
(1) Vet-Werk hat für seine
Dienste Anspruch auf ein Honorar.
Das jeweilige Honorar ist auf der
Homepage „www.vet-werk.de“ einzusehen und hat
Bestand, sofern keine
individuellen Absprachen mit dem Kunden getroffen
werden.
Möglicherweise fallen Kosten
Dritter, Fahrtkosten oder eine Notfallpauschale an,
die
mit dem Kunden bei Bedarf
besprochen werden.
Folgebehandlungen im gleichen
Krankheitsfall, sowie Buchung mehrerer Termine
werden vergünstigt
angeboten.
Die Anwendung anderer
Gebührenverordnungen oder Gebührenverzeichnisse
ist
somit
ausgeschlossen.
(2) Werden Leistungen Dritter
vermittelt, die Vet-Werk nicht fachlich überwacht,
wie
z.B. Laborleistungen, ist
Vet-Werk berechtigt, die von dem Dritten in
Rechnung
gestellten Beträge als eigene
Honorarbestandteile geltend zu machen. In
Quittungen
und Rechnungen werden diese
Beträge gesondert ausgewiesen. Vet-Werk ist
berechtigt, bei einer
entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung
begleitender
Leistungen beim Kunden eigene
Honorare geltend zu machen. In den Fällen der
Vermittlung von Leistungen
Dritter ist Vet-Werk von Beschränkungen des &181
BGB
befreit und darf als Beauftragter
des Kunden zwischen dem Dritten (hier Beispiel
Labor) und sich selbst
Rechtsgeschäfte abschließen.
(3) Bei der ersten Konsultation
erfolgt die Bezahlung in Bar gegen Quittung (als
vorläufiger Zahlungsnachweis).
Eine detaillierte und aufgeschlüsselte Rechnung
wird
dem Kunden nach Erhalt sämtlicher
Befunde und Abschluss der vereinbarten
Leistung innerhalb einer Woche
übersandt. Auf Wunsch des Kunden kann dies auf
dem Postweg oder per E-Mail
erfolgen. Bei einem Versand per E-Mail gilt die
Versandmeldung des genutzten
Internetdienstes als Ablieferungsbeleg.
Gebuchte Pakete die mehrere
Termine beinhalten, wie z.B. 5er- und 10er-Karten
aus
der Rubrik „Hundephysiotherapie“
oder Pakete aus der Rubrik „Ernährungsberatung“
können vor dem 1. Termin per
Rechnung überwiesen werden oder sind beim ersten
Termin in bar zu
entrichten.
Stammkunden steht die Bezahlung
per Rechnung nach Absprache ebenfalls zur
Verfügung.
Sämtliche Rechnungen sind
umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als
Zahlungsziel werden fünf Werktage
nach Erhalt der Rechnung gesetzt. Der Kunde
kommt bei Überschreitung dieser
Zahlungsfrist umgehend in Zahlungsverzug. In dem
Falle wird Vet-Werk eine einzige
Mahnung versenden. Die beaufschlagte
Mahngebühr beträgt 15,00 €.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der
gesetzlichen
Frist, wird ohne weitere
Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in
Anspruch genommen.
7. Gesetzliche
Vorschriften
(1) Aufgrund gesetzlicher
Vorschriften ist es Vet-Werk nicht gestattet,
apothekenpflichtige Arzneimittel
abzugeben. Die Direktverabreichung an Tiere durch
Vet-Werk bleibt davon unberührt,
da dies eine Verwendung und keine Abgabe
darstellt. Daraus ergibt sich,
dass die Honorare von Vet-Werk grundsätzlich
verwendete Arzneimittel enthalten
kann.
Das Anwenden der vom Kunden
mitgebrachten Arzneimittel durch Vet-Werk ist
ausgeschlossen.
(2) Direktgeschäfte des Kunden
mit Apotheken aufgrund verordneter oder
empfohlener Arzneimittel werden
durch diese AGB nicht erfasst. Dies gilt ebenso
für
Empfehlungen zu
Nahrungsergänzungsmitteln und anderen
Behelfsgegenständen
die in anderen Einrichtungen
erworben werden. Dies hat keinen Einfluss auf das
Honorar von
Vet-Werk.
Es kann eine Abgabe von
freiverkäuflichen Arzneimitteln, sowie
Nahrungsergänzungsmitteln und
anderen Hilfsmitteln durch Vet-Werk oder mit Vet-
Werk wirtschaftlich verbundenen
Unternehmen gestattet sein. Diese Produkte
können von Vet-Werk mit
Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen
Provision
vermittelt werden. Die freie Wahl
der Verkaufsstelle für den Kunden bleibt hiervon
unberührt.
(3) Ein Heilversprechen kann und
darf gesetzlich nicht gegeben werden.
Alle Behandlungen erfolgen auf
Wunsch des Kunden unter der Maßgabe, das Tier
ganzheitlich zu behandeln.
8. Auskunftspflicht von
Vet-Werk
Vet-Werk führt Aufzeichnungen zu
den Leistungen. Eine Herausgabe dieser
Aufzeichnungen steht dem Kunden
nicht zu. Sofern der Kunde eine Aufzeichnung
verlangt, wird diese
honorarpflichtig aus der Aufzeichnung von Vet-Werk
erstellt.
Originale werden von Vet-Werk
kopiert und mit einem entsprechenden Vermerk der
Aufzeichnung beigefügt, sodass
Originaldokumente stets an den Kunden
zurückgegeben
werden.
9. Datenschutz
(1) Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum
Zwecke der automatischen
Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf
eine
besondere Benachrichtigung nach
dem Bundesdatenschutzgesetz.
Kontaktdaten, Inhalt der
Beratungsgespräche sowie die Behandlungen
unterliegen
der Schweigepflicht und dürfen an
Dritte ausschließlich nach schriftlicher
Genehmigung des Kunden
weitergegeben werden.
(2) Aufgrund gesetzlicher
Vorschriften ist Vet-Werk zur Weitergabe der
Kundendaten
verpflichtet, z. B. bei
meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen
des
Tieres oder auf behördliche bzw.
gerichtliche Anordnung.
10. Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des
Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere
Bedingungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise
rechtswirksam sein, so bleibt die
Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen
hiervon unberührt. § 139 BGB
findet keine Anwendung
Gerichtsstand: Amtsgericht
Altenkirchen